06. März 2024

Windenergieanalage der SFS soll im Richtplan aufgenommen werden

Die SFS Group Schweiz AG plant auf ihrem Firmengelände in Heerbrugg eine einzelne Windenergieanlage. Hierfür braucht es einen Eintrag im kantonalen Richtplan, welcher in die laufende Richtplan-Anpassung 23 integriert werden soll. Das Mitwirkungsverfahren dazu läuft bis Ende März 2024.

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Bau- und Umweltdepartement
des Kantons St.Gallen

Industriebetriebe mit einer energieintensiven Produktion können eine einzelne Windenergieanlage auf ihrem Betriebsareal bauen. Dazu müssen sie einen Eintrag im kantonalen Richtplan beantragen. Die Firma SFS Group Schweiz AG beabsichtigt, eine solche Einzelanlage auf ihrem Firmenareal in Heerbrugg zu erstellen. Sie hat unter anderem bereits Abklärungen zur Wirtschaftlichkeit und zu den Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorgenommen.

Geplant ist der Bau einer Windenergieanlage mit 4-5 MW Leistung auf dem firmeneigenen Industriegelände: Das Projekt „Rhintlwind“ könnte dereinst 10 % des Strombedarfs aller Schweizer SFS-Standorte liefern.

Mitwirkungsverfahren vom 29. Februar bis 29. März 2024

Die Bevölkerung, die Standort- und Nachbargemeinden, politische Organisationen, Verbände sowie die Behörden von Appenzell Ausserrhoden und des Bundeslandes Vorarlberg können sich in der Mitwirkung zur geplanten Windenergieanlage in Heerbrugg äussern. Gleichzeitig prüft das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, ob die geplante Anlage den Anforderungen gemäss Richtplan entspricht.

Zur Diskussion steht einzig die Aufnahme des Einzelstandorts für eine Windenergieanlage der SFS Group Schweiz AG in Heerbrugg. Die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung dient dazu, dass alle Interessen und Argumente für oder gegen eine Einzelanlage vorliegen. Die Regierung wird die Ergebnisse in ihre Erwägungen einbeziehen.

Der Kanton setzt für die Mitwirkung und Vernehmlassung die digitale Plattform «E-Mitwirkung» ein. Der Vernehmlassungsentwurf liegt zudem in der Gemeindeverwaltung Au öffentlich zugänglich auf. Weitere Informationen zum Mitwirkungsverfahren finden Sie unter: Richtplananpassungen | sg.ch

Der Kanton St.Gallen organisierte im April 2023 vier Informations- und Dialogveranstaltungen für die Bevölkerung. Dabei wurde die Bevölkerung über die Windkraft und Windkraftanlagen, über die Analyse der 17 Eignungsgebiete und über den weiteren politischen Prozess der Richtplananpassung zu informiert. Die Richtplananpassung 23 wurde im Jahr 2023 zwischen Mai und September einer öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung unterstellt. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans 23. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.

 

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