St.Galler Windenergie

Fragen zur Windenergie

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Antworten auf häufige Fragen

Hilfreiche Angaben zur Windenergie finden Sie auch auf der Seite Fakten. Für vertiefte Informationen lohnt sich ein Besuch auf der Website von Energie Schweiz.

Gibt es im Kanton St.Gallen denn genügend Wind zur effizienten Nutzung?

Ja, im Kanton St.Gallen gibt es genug Wind, um Windenergieanlagen wirtschaftlich zu betreiben.

Die Fachhochschule OST hat die Windpotentiale für den Kanton St.Gallen berechnet. Im Projekt Windkataster wurden die Windmuster von neun verschiedenen Wetterlagen simuliert. Mit diesen Windmustern haben wir eine Karte mit den durchschnittlichen Windleistungen erstellt. Das Resultat wurde an 12 verschiedenen Messpunkten mit dem Windatlas des Bundes verglichen. Der Vergleich zeigte uns, dass die OST den Windkataster sehr exakt und genau erarbeitet hatte.

Ein Beispiel: Oftmals wird nur die durchschnittliche Windgeschwindigkeit zur Beurteilung des Windpotentials verwendet. Dabei sagt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit nicht viel über die Verteilung der Windgeschwindigkeiten aus. An Standorten mit durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten von 5 Meter pro Sekunde, können während einigen Tages- oder Nachtstunden auch Winde mit Geschwindigkeiten zwischen 7.5 und 25 Meter pro Sekunde auftreten.

Moderne Windenergieanlagen die Stromproduktion starten bereits bei Windgeschwindigkeiten von 3 bis 4 m/s im Teillastbetrieb. Damit können sie einen grossen Anteil der Windenergie in Strom umwandeln.

Wie wurden Natur- und Vogelschutz in die Erarbeitung der Windeignungsgebiete aufgenommen?

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und des Konzepts Windenergie Schweiz wurden im Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) 40 Schutzkriterien bezeichnet. Nach einheitlicher Methodik haben wir die Schutzinteressen gegen die Nutzungsinteressen abgewogen. In den Windpotenzial-Gebieten wird das nationale Interesse an der Nutzung von Windenergie erreicht. Dies bei voraussichtlich geringer Beeinträchtigung der Schutzinteressen.

Bei der Festlegung der konkreten Standorte für Windenergieanlagen erfolgt nochmals eine Interessenabwägung. Dabei sind die Standorte so zu wählen, dass der grösstmögliche Schutz der Flora und Fauna erreicht werden kann. Die Schutzinteressen in den jeweiligen Eignungsgebieten sind in den Steckbriefen zu den einzelnen Eignungsgebieten bezeichnet. Die Festlegung der konkreten Standorte hat in einer Machbarkeitsstudie unter Beachtung von Natur- und Vogelschutz zu erfolgen.

Mit den vorliegenden Eignungsgebieten, wurden bereits sehr viele gute Windstandorte ausgeschlossen, weil da die Schutzinteressen höher gewertet werden, als die Nutzung der Windkraft.

Wer wird in St.Galler Windparks investieren? Wird der Kanton selber Windräder bauen?

Nein, der Kanton selbst wird keine Windkraftanlagen errichten. Investoren in Windparks können lokale Energieversorgungsunternehmen oder lokale Investorengruppen sein. Windparks können so von den Menschen vor Ort initiiert und getragen werden. Dadurch sind sie nicht einfach Betroffene, sondern Beteiligte, sie sprechen mit und entscheiden mit. Dadurch haben die Menschen vor Ort nicht zuletzt einen finanziellen Nutzen durch eine mögliche Gewinnbeteiligung oder allenfalls durch einen Baurechtszins für den Boden, auf dem ein Windpark errichtet wird. In manchen Gemeinden gibt es schon konkrete Planungsabsichten bestimmter Investorinnen und Investoren.

Wie ist die Gesamtökobilanz einer Windenergieanlage?

Die Ökobilanz von Windenergieanlagen fällt sehr gut aus, auch im Vergleich zu anderen Kraftwerken. Eine Ökobilanz berücksichtigt dabei den gesamten Lebenszyklus einer Anlage – von der Produktion, über den Bau und den Betrieb bis zum Rückbau und dem Recycling der Materialien.

Ein wichtiger Kennwert ist die energetische Amortisationszeit (Energy Payback Time, EPBT). Diese beträgt bei modernen Windenergieanlagen zwischen 3 und 12 Monaten. Das heisst, dass die über den Lebenszyklus eingesetzte Primärenergie bereits spätestens nach einem Jahr Anlagenlaufzeit in Form von erzeugtem Windstrom zurückgewonnen wird.

Ein weiterer wesentlicher Kennwert sind die Umweltbelastungspunkte (UBP). Hier hat eine Studie der ZHAW gezeigt, dass die Gesamtumweltbelastung des Windstrom-Produktionsmix der Schweiz mit 72.9 UBP pro Kilowattstunde über 5 Mal tiefer liegt als die Gesamtumweltbelastung des durchschnittlichen Strom-Verbrauchermix in der Schweiz. Die UBP einer Windenergieanlage machen im Verglich mit einer Holz-Wärme-Kraft-Koppelung-Anlage nur knapp ein Drittel aus.

Ein dritter wesentlicher Kennwert ist das Global-Warming-Potential (GWP). Mit dem GWP wird aufgezeigt, wie hoch der Beitrag eines Produktes an die Klimaerwärmung ist. Das GWP von WEA liegt bei 12.7 Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde. Das GWP eines Wasserkraftwerks liegt bei 40 Gramm CO2-Äq./kWh und das von Gaskraftwerken bei über 400 g CO2-Äq./kWh.

Sie sehen also, dass die Ökobilanz von Windenergieanlagen über alle Kennwerte sehr gut ausfällt und insbesondere im Vergleich zu andere Technologien wesentlich besser abschneidet.

Wie gross werden die Windenergieanlagen? Und wer entscheidet über die Höhe und die Grösse?

Windenergieanlagen sind gross und gut sichtbar. Der Grund dafür liegt in der Physik: Die Leistung des Windes ist proportional zur zweiten Potenz des Radius› des Rotors und zur dritten Potenz der Windgeschwindigkeit. Das bedeutet, wenn der Rotor-Radius verdoppelt wird, vervierfacht sich die Windleistung. Und wenn sich die Windgeschwindigkeit verdoppelt, verachtfacht sich die Leistung des Windes.

Die Windgeschwindigkeit nimmt mit steigender Höhe über dem Boden zu. Damit nimmt auch die Leistung des Windes mit steigender Höhe über dem Boden zu. Am Boden gibt es viele Hindernisse wie Bäume und Gebäude, die den Wind abbremsen. Auf 100 Meter Höhe ist dieser Effekt sehr gering.

Die Nabenhöhe von Windenergieanlagen liegt zwischen 80 und 120 Metern. Der Durchmesser des Rotors beträgt 70 bis 140 Meter. Generell kann man sagen, dass Anlagen in den Alpen etwas kleiner ausfallen als im Flachland. Der Wind weht eben nicht überall gleich, mancherorts mit hohen Spitzen, an anderen Orten dafür sehr konstant. Diese Unterschiede definieren jedoch die Anforderungen an Windenergieanlagen und sind schlussendlich entscheidend über die Grösse der Anlage.

Windenergieanlagen werden einen langen Schatten werfen und Infraschall produzieren. Wie gross ist der Abstand der Windenergieanlagen zu den nächsten Siedlungen?

Gemäss Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41, Art. 40 Abs. 1, Anhang 6) gelten für Windenergieanlagen dieselben Schall-Grenzwerte von Industrieanlagen. Dabei müssen die Planungswerte von 50 Dezibel am Tag und 40 Dezibel in der Nacht eingehalten werden. Das ist ungefähr so laut, wie ein kleiner Bach oder wie ein Kühlschrank. Auf Stufe Nutzungsplanung wird dann insbesondere der Schall in der Hauptwindrichtung detailliert analysiert. Denn je stärker der Wind, desto weiter trägt er den Schall. Mit den Analysen werden wir sicherstellen, dass die Windenergieanlagen die Grenzwerte auch bei hohen Windgeschwindigkeiten gegenüber den nächst gelegenen Siedlungen einhalten. Im Rahmen der Nutzungsplanung werden neben dem Schall auch Schattenwurf oder Eisschlag vertieft geprüft. Auch hier gibt es Richtlinien, welche die Windenergieanlagen einhalten müssen.

Auf Stufe Richtplanung kann der genaue Standort von Windenergieanlagen noch nicht festgelegt werden. Es werden lediglich Gebiete ausgeschieden. Erst auf Stufe der Machbarkeitsstudie und der Nutzungsplanung werden konkrete Standorte der Windenergieanlagen festgelegt. Erst da können weiterführende Abklärungen zum Schattenwurf und Eisschlag getroffen werden.

Zur Frage des Infraschalls: Als Infraschall wird der Schall bezeichnet, der eine sehr tiefen Frequenz hat (unter 20 Herz). Dieser Schall kann vom Menschen nur wahrgenommen werden, wenn der Schalldruckpegel sehr hoch ist, er muss über 70 Dezibel liegen. Bei stärkerem Wind, entsteht auch ohne Windenergieanlage natürlicher Infraschall. Der Infraschall von Windenergieanlagen hat lediglich einen Schalldruck von 35 Dezibel und ist für uns nicht hör- oder wahrnehmbar. Wenige hundert Meter von einer Windenergieanlage entfernt, kann der Infraschall einer WEA nicht mehr vom natürlichen Infraschall unterschieden werden.

Wind weht über Kantons- und Landesgrenzen hinaus. Wie arbeitet der Kanton St.Gallen mit seinen Nachbarn zusammen?

Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone mit den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland zusammenzuarbeiten. So wurden die Nachbarkantone und Nachbarländer auf fachlicher Ebene zu einem frühen Zeitpunkt über die Methodik zur Ermittlung der Eignungsgebiete informiert und periodisch über Zwischenstände orientiert. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die gleiche Methode zur Ermittlung der Eignungsgebiete angewendet, weshalb auf fachlicher Ebene eine Abstimmung von Eignungsgebieten an der Kantonsgrenze erfolgen konnte.

In der laufenden öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung werden die Nachbarkantone und Nachbarländer zur Stellungnahme zum Richtplan eingeladen. Bei den nachgeordneten Machbarkeitsstudien sind allfällig betroffene Nachbarkantone und Nachbarländer nochmals in die Planung einzubeziehen – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird in den weiteren Planungsschritten weiter vertieft.

Wann spricht man von nationalem Interesse bei Windenergieanlagen?

Neue Windkraftanlagen oder Windparks sind von nationalem Interesse, wenn sie über eine mittlere erwartete Produktion von jährlich mindestens 20 GWh verfügen. Bestehende Windkraftanlagen oder Windparks sind von nationalem Interesse, wenn sie durch die Erweiterung oder Erneuerung eine mittlere erwartete Produktion von jährlich mindestens 20 GWh pro Jahr erreichen.

Für die Beurteilung, ob eine Windkraftanlage von nationalem Interesse ist, können mehrere Anlagen gemeinsam berücksichtigt werden, wenn sie in einer nahen räumlichen und gemeinsamen Anordnung (Windpark) stehen.

Weitere Einzelheiten stehen in Art 9 der Energieverordnung des Bundes (EnV, SR 730.01).

Wie ist die Einführung des kantonalen Sondernutzungsplan als Leitverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse demokratisch legitimiert?

Die demokratische Legitimierung basiert auf dem Gesetzeserlass des Planungs- und Baugesetz (PBG, sGS 731.1) durch den Kantonsrat.
In Art 32 PBG wird festgehalten, dass die Regierung zur Wahrung kantonaler oder wesentlicher regionaler Interessen kantonale Sondernutzungspläne erlassen kann, soweit der kantonale Richtplan solche vorsieht.
In Art. 33 PbG wird definiert, für welche Anwendungen kantonale Sondernutzungspläne zur Anwendung kommen können.
Dieser Grundsatz wurde in der Februarsession 2024 erneut bestätigt: Auf die Motion 42.23.09 «Kommunale anstatt kantonale Sondernutzungspläne bei Windkraftanlagen» trat der Kantonsrat mit einer deutlichen Mehrheit nicht ein.

Wie genau wurden die geeigneten Standorte ermittelt?

Im ersten Schritt wurde eruiert, wo welches Windpotenzial und wo welches Schutzinteresse besteht. Diese Resultate wurden abgeglichen. So war klar, ob die Nutzung der Windenergie aus Schutzgründen nicht möglich ist oder die Windverhältnisse ungünstig sind. Standorte, wo die Abwägung positiv ausfiel, wurden näher analysiert, etwa in Bezug auf Fläche und Erschliessbarkeit. Hierzu fand eine Begehung der Interessengebiete statt, so dass auch die Auswirkung auf die Landschaft genau beurteilt werden konnte. Einen detaillierten Einblick in die Methode der Standortermittlung liefert der Grundlagenbericht, der im öffentlichen Mitwirkungsprozess publiziert wird.

Darf die Bevölkerung über Windenergieanlagen abstimmen?

Für Windparks mit einer mittleren Jahresproduktion über 20 GWh kommt der kantonale Sondernutzungsplan zur Anwendung, da hier ein nationales Interesse an der Nutzung der Windenergie besteht. Gegen den kantonalen Sondernutzungsplan kann kein Referendum ergriffen werden und eine Abstimmung ist somit nicht möglich. Bei Windparks mit einer mittleren Jahresproduktion unter 20 GWh kommt ein kommunaler Sondernutzungsplan zur Anwendung. Die kommunalen Sondernutzungspläne unterstehen dem fakultativen Referendum – falls dieses ergriffen wird, kommt es zu einer Abstimmung.
Zur Einordnung: 20GWh Jahresproduktion entsprechen dem Strombedarf von über 4’000 Haushalten.

Gibt es nicht viel geeignetere Regionen als die Ostschweiz?

Natürlich gibt es Standorte mit günstigeren Windverhältnissen, zum Beispiel die Ostsee. Der dort produzierte Strom erreicht jedoch nicht die Schweiz. Aber auch bei uns hat es genügend Wind, um Windstrom zu produzieren. Windenergieanlagen können an Land ausserdem günstiger realisiert werden als im Wasser. Deshalb ist die Produktion von Windstrom im Kanton St.Gallen wirtschaftlich – und sie leistet überdies einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Kann Windenergie im Strom-Mix überhaupt einen Unterschied machen?

Ja, und zwar gleich zweifach: Erstens ist Windstrom klimaneutral, so dass er den CO2-Gehalt im Strommix reduziert. Zweitens lässt sich Windstrom vergleichsweise günstig produzieren. Ein hoher Anteil am Strommix kann somit zu tieferen Energiepreisen führen. Hinzu kommt der Vorteil, dass Windstrom im Gegensatz zu Solarstrom auch und gerade im Winter erzeugt wird.

Warum gibt es in der Schweiz erst wenige Windenergieanlagen?

Tatsächlich hat unser Land im Vergleich mit dem nahen Ausland viel weniger Windenergieanlagen. Zurzeit produzieren in der Schweiz 41 Anlagen Windstrom. Insgesamt sind knapp 87 MW Leistung installiert. In Österreich sind es bereits 1374 Anlagen mit einer installierten Leistung von 3’586 MW. Gemessen an der Fläche hat Österreich (42 MW pro 1000 km2) rund 20 Mal mehr Leistung installiert als die Schweiz (2.1 MW pro 1000 km2). Hauptgrund für den schleppenden Ausbau ist die lange Verfahrensdauer. Bis anhin benötigt ein Windpark bei uns von der Idee bis zur Realisierung etwa 20 Jahre.

Wer ist für die Bewilligung von Kleinwindanlagen zuständig?

Windkraftanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 30 Metern gelten als Kleinwindanlagen. Für die Kleinwindanlagen innerhalb Bauzonen sind die Gemeinden zuständig. Für Kleinwindanlagen ausserhalb Bauzonen ist das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zuständig. Die notwendigen Unterlagen dazu finden Sie hier: Bauen ausserhalb Bauzonen | sg.ch. Die «Wegleitung zur Beurteilung der Zonenkonformität von Windenergieanlagen ausserhalb Bauzonen» zeigt die Kriterien auf, die eingehalten werden müssen.

Wie viel Wert verliert meine Liegenschaft, durch den Bau von Windenergieanlagen?

Ihre Liegenschaft verliert nicht an Wert, wenn in Ihrer Region Windkraftanlagen gebaut werden. Der Effekt einer Wertminderung kann nicht beobachtet werden.

Kann anstelle einer Windenergieanlage nicht auch ein Holzkraftwerk zur Stromerzeugung gebaut werden?

Theoretisch ja – obschon hier ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen gemacht wird. Holzkraftwerke müssen wärmegeführt werden. Das bedeutet, dass die Abwärme genutzt werden muss. Gleichzeitig wird dabei ein energetisch hochwertiger Rohstoff zur Bereitstellung von Komfortwärme (Warmwasser und Raumwärme) verwendet. Dies ist mit Blick auf das Netto-Null Ziel bedenklich, da Holz auch zur Produktion von Hochtemperatur-Prozesswärme verwendet werden kann. Bei Holzkraftwerken gibt es zudem verschiede Aspekte wie Feinstaub und Stickoxiden zu beachten.

Sind Windenergieanlagen bei uns überhaupt wirtschaftlich?

Windenergieanlagen werden auch bei uns rentabel betrieben. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Marktmechanismus der Strombörsen (Merit-Order). Der Preis für den nachgefragten Strom setzt das letzte noch benötigte Kraftwerk und gilt jeweils auch für alle anderen Kraftwerke. Da Strom aus Windenergieanlage im Vergleich zu herkömmlichen Kraftwerken günstig ist, können in diesen Situationen wesentliche Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden. Im Jahr 2022 flossen aufgrund der hohen Marktpreise, 10 Rappen pro Kilowattstunde Windstrom in den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energie des Bundes. Die Windenergieanlagen decken somit einen Teil Ihrer Förderung selber.

Ist es wahr, dass Windenergieanlagen bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von 5 Meter pro Sekunde tief ausgelastet sind?

Nein. Entscheidend ist die Verteilung der Windgeschwindigkeiten über das Jahr. Eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5 Meter pro Sekunde bedeutet ein konstanter Wind. Dies wäre der ideale Standort für eine Windenergieanlage.

Typischerweise setzt sich die mittlere Windgeschwindigkeit von 5 Metern pro Sekunde sehr unterschiedlich zusammen. Planer von Windkraftanlagen rechnen beispielsweise mit lediglich 1’000 bis 1’500 Volllaststunden pro Jahr. Das Jahr hat 8’760 Stunden, entsprechend produziert eine Anlage nur während 11 bis 17 Prozent der Zeit mit voller Leistung Strom. Da Windenergieanlagen bereits bei Schwachwind Strom produzieren, laufen die Anlagen in Realität deutlich länger. Sie produzieren da jedoch mit einer tieferen Leistung. Dies ist möglich, da Windenergieanlagen ein sehr breites Leistungsprofil aufweisen und bereits bei tieferen Windgeschwindigkeiten Strom produzieren.

(Bildquelle: Suisse Eole, Copyright: Rühli Walter)

 

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