Fakten zur Windenergie
Beim Erschliessen der Windkraft setzt der Kanton St.Gallen auf einen transparenten Prozess mit klar definierten Schritten sowie auf einen sachlichen Dialog, der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen statt auf Vorurteilen basiert.
Fakten und Zahlen statt Vorurteile
Für die St.Galler Windenergie sprechen unter anderem die folgenden Fakten. Grundlagenarbeiten und Erläuterungsbericht sind auf der Webseite Richtplananpassungen | sg.ch unter Richtplananpassung 23 zu finden. Ergänzende und vertiefende Informationen finden Sie auf der Website von Energieschweiz: www.energieschweiz.ch/windenergie
Auch direkt unter einer laufenden Anlage ist eine Unterhaltung in normaler Lautstärke möglich. Der Wind, der um die Hausecken pfeift, die Geräusche einer Heizung und Haushaltsgeräten oder ein Mensch, der schnarcht, sind deutlich lauter als eine Windenergieanlage. Die Erfahrungen in Europa zeigen, dass sich Tiere schnell an die Windräder gewöhnen und sie sich nicht durch Betriebsgeräusche beeinträchtigen lassen.
Der Betrieb von Windenergieanlagen kann zu Unfällen mit Vögeln und Fledermäusen führen. Eine sorgfältige Planung und technische Lösungen stellen jedoch den Schutz dieser Tiere weitgehend sicher. An sensiblen Standorten werden Windenergieanlagen mit Systemen ausgerüstet, welche die Anlagen abschalten, wenn Gefahr für Vögel und Fledermäuse droht. Für jedes Projekt werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Die Erzeugung von Windenergie ist schonend im Ressourcenverbrauch. Am Ende ihrer Nutzungszeit lassen sich Windenergieanlagen rasch und umweltfreundlich demontieren. Dabei kann das Fundament für neue Anlagen wiederverwendet oder die grüne Wiese wiederhergestellt werden. Zudem sind 80 bis 90 Prozent der Komponenten einer Anlage wiederverwendbar, weil sie aus Metallen wie Stahl und Kupfer sowie aus Beton bestehen.
Im Vergleich zu anderen Technologien zur Stromproduktion, braucht die Windenergie relativ wenig Platz. Eine Windenergieanlage mit der Leistung von drei Megawatt hat eine Fundamentfläche von rund 400 m², wovon nur die Fläche des Turms sichtbar bleibt. Damit lassen sich Windparks ideal mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung kombinieren.
Eine Windenergieanlage erzeugt während ihrer Laufzeit von bis zu 30 Betriebsjahren mindestens 30 bis 60 Mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Montage, Nutzung und Entsorgung benötigt wird. Die sogenannte graue Energie ist je nach Grösse der Anlage nach 6 bis 12 Monaten Betrieb kompensiert. Keine andere Stromerzeugungsart weist eine derart kurze energetische Amortisationszeit auf.
Bei der Stromerzeugung aus Windenergieanlagen entstehen keine unerwünschten oder schädlichen Stoffe. Es fallen auch keine zusätzlichen Kosten für die Beseitigung von Kraftwerksmüll oder Umweltschäden an, wie das bei Kohle- und Atomkraftwerken der Fall ist.
Die aktuelle Generation von Anlagen hat einen sehr breiten Leistungsbereich, innerhalb dessen Windstrom produziert wird. Bereits bei einer leichten Brise beginnt eine Windenergieanlage, Strom zu produzieren. Nur bei sehr starken und länger andauernden Sturmböen (oder wenn besondere Gefahr für Vögel und Fledermäuse droht) werden die Anlagen abgeschaltet.
Planung: Bereits bei der Planung können regionale Unternehmungen wesentliche Aufgaben durchführen. Ein Beispiel sind die Abklärungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bau: Beim Bau von Windenergieanlagen werden lokale Unternehmen für die Erschliessung und der Erstellung der Fundamente herangezogen. Alleine die Erschliessung der elektrischen Leitungen kostet rund 250’000 Franken pro Kilometer.
Betrieb: Über den Verkauf des produzierten Stroms fällt der grösste Teil der Wertschöpfung an. Über Bürgerbeteiligungen kann auch die lokale Bevölkerung mitprofitieren. Wartung: Die Wartung einer Windenergieanlage generiert über 20 Jahre ein Auftragsvolumen von rund 3.2 Millionen Franken.
Um den landschaftlichen Eingriff so kompakt wie möglich zu halten, sollen im Kanton St.Gallen vor allem Windparks mit mehreren Anlagen entstehen. Einzelne Windräder sollen die Ausnahme sein. Bereits in der Richtplanung findet eine Abwägung zwischen Energieerzeugung und Landschaftsschutz statt.
(Bildquelle: Suisse Eole, Copyright: Rühli Walter)