03. Oktober 2023

Vernehmlassung und Mitwirkung der Bevölkerung

Der Kanton St. Gallen hat geeignete Gebiete für die Nutzung von Windenergie auf Basis der Energiestrategie 2050 und dem Konzept Windenergie des Bundes identifiziert.

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Bau- und Umweltdepartement
des Kantons St.Gallen

Der Kanton St.Gallen plant die Energieversorgung der Zukunft und möchte die Windenergie als wichtigen Bestandteil des nachhaltigen Strommixes einsetzen, insbesondere um die Stromlücke im Winter zu verkleinern. Dazu hat das Bau- und Umweltdepartement 17 Eignungsgebiete zur Nutzung der Windenergie ermittelt. Diese Gebiete sollen mit der Richtplananpassung 23 in den Richtplan aufgenommen werden. Die Anpassung 23 wurde im Jahr 2023 zwischen Mai und September einer öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung unterstellt. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans 23. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Informationen sind auf der Webseite Richtplananpassungen | sg.ch verfügbar.

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