26. Juni 2023

Vernehmlassung und Mitwirkung der Bevölkerung

Der Kanton St. Gallen hat geeignete Gebiete für die Nutzung von Windenergie auf Basis der Energiestrategie 2050 und dem Konzept Windenergie des Bundes identifiziert.

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Bau- und Umweltdepartement
des Kantons St.Gallen

Der Kanton St.Gallen plant die Energieversorgung der Zukunft und möchte die Windenergie als wichtigen Bestandteil des nachhaltigen Strommixes einsetzen, insbesondere um die Stromlücke im Winter zu verkleinern. Dazu hat das Bau- und Umweltdepartement 17 Eignungsgebiete zur Nutzung der Windenergie ermittelt. Diese Gebiete sollen mit der Richtplananpassung 23 in den Richtplan aufgenommen werden. Zurzeit läuft das Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren zur Richtplananpassung 23 als E-Mitwirkung. Hier können sich die breite Bevölkerung und auch Verbände zu den Anpassungen äussern. Für die Planung von Windenergieanlagen auf Stufe Nutzungsplanung ist der kantonale Sondernutzungsplan als Leitverfahren aufgeführt. Dies dürfte die Bewilligungsdauer für Windenergieanlagen im Kanton St.Gallen verkürzen, womit der dringend benötigte Winterstrom rascher zugebaut werden kann. Stellungnahmen können bis zum 29. September 2023 über die digitale Plattform eingereicht werden. Der Anpassungsentwurf kann in den Gemeinderatskanzleien, beim Empfang des Baudepartements oder online eingesehen werden. Weitere Informationen sind auf den Webseiten Richtplananpassungen | sg.ch und Windenergie | sg.ch verfügbar.

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