16. Februar 2023

Windenergie über Kantonsgrenzen nutzen

Der Kanton St.Gallen hat 17 Gebiete ermittelt, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen. Auch Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wollen die Windkraft stärker für die Energieversorgung nutzen und sich von der ausländischen Stromproduktion unabhängiger machen. Mit der Ermittlung der geeigneten Gebiete erfüllen die Kantone den Auftrag des Bundes zum Ausbau erneuerbarer Energien.

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Bau- und Umweltdepartment
des Kanton St.Gallens

Oft verlaufen die Grenzen der drei Ostschweizer Kantone entlang von Höhenzügen und Kreten. Verschiedene solcher Standorte eignen sich, um Windenergie zu nutzen. Einzelne geeignete Gebiete für Windenergieanlagen erstrecken sich über eine Kantonsgrenze hinaus. Solche Gebiete könnten zum Teil zu einem Windpark zusammengefasst werden. Beispiele sind der Windenergiepark «Gätziberg», zusammen mit «Honegg» und «Suruggen» zwischen Altstätten und Trogen sowie «Waldegg» zwischen Teufen und der Stadt St.Gallen.

In diesen Gebieten weht der Wind

Im Kanton St.Gallen wurden folgende 17 Windeignungsgebiete ermittelt:

  • Klee / Rappentobel – Balgach, Berneck, Rebstein
  • Gätziberg – Altstätten
  • Sand / Loseren – Oberriet, Rüthi
  • Sennwalder Au / Büchel – Altstätten (Lienz), Rüthi, Sennwald
  • Weite / Valpilär – Buchs, Sevelen, Wartau
  • Rheinau – Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs, Wartau
  • Guschachopf / Girenbüel – Bad Ragaz, Pfäfers
  • Pizolhütte / Laufböden – Bad Ragaz, Pfäfers, Vilters-Wangs
  • St.Margrethenberg – Pfäfers
  • Flumserberg / Maschgencham – Flums, Quarten
  • Witöfeli / Steinerriet – Schänis
  • Laad – Eschenbach, Wattwil
  • Krinau – Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Wattwil
  • Hamberg / Alvensberg – Kirchberg, Mosnang
  • Boxloo – Wil
  • Tannenberg – Andwil, Gaiserwald, Gossau, Waldkirch
  • Waldegg – St.Gallen

Abwägung von Eignung und Schutz

Bei der Ermittlung dieser Gebiete haben die Kantone die Eignungs- und Schutzkriterien gegeneinander abgewogen. So sind etwa Moorlandschaften von nationaler Bedeutung als Standorte ausgeschlossen. Auch Gebiete mit ungenügender Windleistung werden von der weiteren Planung ausgenommen. Die drei kantonalen Raumplanungsämter haben sich bei der Erarbeitung, insbesondere jener Gebiete in Grenznähe, ausgetauscht.

Kanton und Bund stärken Windenergie

Das St.Galler Energiekonzept will bis 2030 die Produktion erneuerbarer Wärme und Strom um 1100 Gigawatt erhöhen. Dazu soll die Windenergie einen Beitrag von rund 80 Gigawattstunden leisten. Es ist vorgesehen, die Produktion etappenweise bis 2035 auf 100 Gigawattstunden und bis 2050 auf 300 Gigawattstunden zu erhöhen. Damit wird erfüllt der Kanton das Ausbauziel des Bundes, welches im Konzept Windenergie ausgewiesen ist.

Auftrag zur Förderung der Windenergie

Die Ermittlung geeigneter Gebiete für die Windenergie ist ein Auftrag des Bundes auf der Grundlage des Energie- und Raumplanungsgesetzes. Die Gesetze verlangen, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in der Schweiz ausgebaut wird und verpflichtet die Kantone, im Richtplan geeignete Gebiete für die Windkraft auszuscheiden.

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