13. April 2026

Übersicht Förderinstrumente für Windenergieprojekte

Seit 2025 stehen Projektanten von Windenergieanlagen drei unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Ein Projektierungsbeitrag, sowie entweder ein Investitionsbeitrag oder eine gleitende Marktprämie.

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Bau- und Umweltdepartement
Kanton St.Gallen

1. Projektierungsbeitrag

Zur Unterstützung der frühen Projektphasen stellt der Bund Projektierungsbeiträge für Windenergieprojekte zur Verfügung. Förderfähig sind neue Projekte mit einer Leistung von mindestens 2 MW pro Anlage, sofern der geplante Standort im vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplan für die Windenergienutzung festgesetzt ist.

Der Projektierungsbeitrag beträgt 40 % der anrechenbaren Projektierungskosten und ist auf maximal 1 Mio. CHF pro Projekt begrenzt. Die Gesuchseinreichung ist ab Vorliegen einer Vorstudie möglich. Es können rückwirkend Beiträge für Projektierungsleistungen ab dem 3. April 2020 in Anspruch genommen werden.

Zuständig für den Vollzug ist das Bundesamt für Energie (BFE).

Wird das Projekt später mit einem Investitionsbeitrag gefördert, werden die bereits ausbezahlten Projektierungsbeiträge vom Investitionsbeitrag in Abzug gebracht. Der Projektierungsbeitrag wird zurückgefordert, wenn eine neue Anlage oder die erhebliche Erweiterung einer Anlage trotz Erhalt einer Baubewilligung nicht realisiert werden.

Weitere Informationen und Details finden Sie unter: Förderung Windenergie – BFE

2. Investitionsbeitrag (IB)

Der Investitionsbeitrag unterstützt den Bau neuer Windenergieanlagen mit einem einmaligen finanziellen Zuschuss. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Referenzanlagenprinzip und ist gesetzlich festgelegt. Je nach Höhenlage der Windenergieanlage gilt ein anderer Ansatz für den Investitionsbeitrag (1300-1650 Fr./kW). Anspruchsberechtigt sind neue Anlagen sowie bestimmte Erweiterungen oder Erneuerungen bestehender Anlagen.

Wichtig: Für förderfähige Anlagen muss entweder der Investitionsbeitrag oder die gleitende Marktprämie gewählt werden – eine Kombination ist nicht möglich. Die Gesuchstellung und Auszahlung erfolgen über Pronovo.

Weitere Informationen finden Sie unter Investitionsbeitrag Windenergie – Pronovo

3. Gleitende Marktprämie (GMP)

Die gleitende Marktprämie ist eine marktnahe Förderung für Windenergieanlagen im Betrieb. Betreiber vermarkten ihren Strom selbst am Markt und erhalten zusätzlich eine Prämie, welche die Differenz zwischen einem festgelegten Vergütungssatz und dem Referenzmarktpreis ausgleicht.

Die Förderung ist damit stark preisabhängig und bietet Schutz bei tiefen Marktpreisen, während bei hohen Preisen keine oder nur geringe Fördermittel ausbezahlt werden. Auch hier gilt: Die GMP ist alternativ zum Investitionsbeitrag zu wählen. Der Vollzug erfolgt ebenfalls über Pronovo.

Weitere Informationen finden Sie unter Gleitende Marktprämie Windenergie – Pronovo

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