03. Februar 2026

Stand der kantonalen Sondernutzungspläne

Der Kanton St.Gallen hat 15 Windeignungsgebiete festgelegt. Für die Umsetzung der Projekte braucht es jeweils ein kantonales Sondernutzungsplan-Verfahren (SNP-Verfahren). Hier finden Sie eine Übersicht des aktuellen Stands der kantonalen SNP-Verfahren im Kanton St.Gallen.

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Bau- und Umweltdepartement
Kanton St.Gallen

Sondernutzungsplan-Verfahren für Windpärke

Für die Planung und Bau von Windpärke ist ein kantonaler Sondernutzungsplan nötig. Das SNP-Verfahren startet mit dem Eingang des Plangesuchs der Investorinnen und Investoren. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die zuständige Abteilung Ortsplanung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation die Verfahrensleitung. 

 

Aktueller Stand der kantonalen SNP-Verfahren

Hier finden Sie die Informationen aus der Karte als PDF zusammengefasst: Übersicht Stand kantonale SNP-Verfahren

 

Verfahrensschritte kantonaler Sondernutzungsplan

Nach Eingang des Plangesuchs lädt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Gesuchstellerin und die Standortgemeinde zu einer Startsitzung ein, um den Einbezug der Gemeinde ins Verfahren frühzeitig sicherzustellen. Die Gesuchstellerin erstellt anschliessend das Gesuchsdossier, welches den Entwurf des Sondernutzungsplanes mit Umweltverträglichkeitsbericht und Baugesuch beinhaltet. Nach der Vorprüfung des Gesuchsdossiers durch Fachstellen und Ämter lädt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Standortgemeinde zur Vernehmlassung ein. Anschliessend startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Nach allfälligen Anpassungen legt die Regierung den Sondernutzungsplan, den Umweltverträglichkeitsbericht und das Baugesuch öffentlich auf. Nachdem die Regierung die Einsprachen behandelt hat, genehmigt sie den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Wenn der Gesamtentscheid eröffnet wird, beginnt die Frist für das Rechtsmittelverfahren. Sobald die Baubewilligung und der Sondernutzungsplan rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin mit dem Bau des Windparks beginnen. Mit diesem Verfahren stellt die Regierung sicher, dass sich sämtliche Betroffenen ins Verfahren einbringen können.

Die einzelnen Schritte des kantonalen SNP-Verfahrens sind auf der kantonalen Webseite abrufbar.

 

Übersicht bisheriger Informationsveranstaltungen seit Richtplananpassung 23

Projektinitianten haben bisher folgende Informationsveranstaltungen durchgeführt:

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