01. Oktober 2024

Regierung legt 17 Windeignungsgebiete fest

Die Windkraft wird einen wichtigen Beitrag zur sicheren und bezahlbaren Stromversorgungleisten. Die Regierung bezeichnet mit der Richtplananpassung 17 Gebiete, die für Windkraft geeignet sind. Hiermit legt sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie im Kanton fest.

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Bau- und Umweltdepartement
des Kantons St.Gallen

Die Windenergie spielt in der kantonalen Energieversorgung künftig eine wichtige Rolle. Im Jahr 2050 werden rund 300 Gigawattstunden Strom mit Windenergieanlagen produziert, dies entspricht rund 10 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Hierfür werden 9-12 Windparks benötigt. Im Gegensatz zur Photovoltaik werden zwei Drittels des Windstroms im Winter produziert. Somit leistet die Windenergie einen wichtigen Beitrag, um die Versorgungssicherheit im Winter zu erhöhen.

Windeignungsgebiete

Im Rahmen der Richtplananpassung 23 hat die Regierung 15 Windeignungsgebiete festgesetzt. Zwei weitere Gebiete wurden mit dem Planungsstand Vororientierung aufgenommen. Dies nachdem eine umfassende Interessensabwägung zwischen Schutz und Nutzen vorgenommen wurde und ein öffentliches Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde.

Windeignungsgebiete bezeichnen grossräumige Gebiete, welche sich für Windparks eignen. Sie legen jedoch keine konkreten Standorte für einzelne Windenergieanlagen fest.

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Übersicht der 17 Windeignungsgebiete im Kanton St.Gallen

Kantonaler Sondernutzungsplan

Die Regierung des Kantons St.Gallen setzt den kantonalen Sondernutzungsplan als Leitverfahren für Windparks mit nationalem Interesse fest. Das bedeutet, dass der Kanton Gesuche für den Bau von Windparks prüfen und gegebenenfalls eine Baubewilligung erteilt wird. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Standort- und weiteren betroffenen Gemeinden für die Regierung sehr wichtig. Deswegen wird das Bau- und Umweltdepartement in den kommenden Monaten zusammen mit den Gemeinden Form, Umfang und Zeitpunkt des Sondernutzungsplans klären.

Die vollständige Medienmitteilung findet Sie hier. Weitere Informationen zur Richtplananpassung 23 sind auf der Seite des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation zu finden: Richtplananpassung 23 und Windenergie im Richtplan

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