24. Juli 2025

Kanton informiert über Kommunikations-angebot zur Windenergie

Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen hat die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten über sein Kommunikationsangebote zum Thema Windenergie informiert. Auf einer kantonalen Webseite werden zudem die einzelnen Schritte des Sondernutzungsplan-Verfahrens aufgezeigt.

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Bau-und Umweltdepartement
Kanton St.Gallen

Das formelle Sondernutzungsplanverfahren (nachfolgend SNP-Verfahren) des Kantons startet mit dem Eingang des Plangesuchs der Investorinnen und Investoren. Das zuständige Amt für Raumentwicklung und Geoinformation übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Prozessführung.

In einigen Windeignungsgebieten sind Investoren bereits in Kontakt mit Gemeinden oder Grundeigentümerschaften. Sie haben teilweise bereits verschiedene Vorarbeiten, Windmessungen oder Informationsanlässe durchgeführt. Hier bietet das Bau- und Umweltdepartement den Gemeinden bereits vor dem Start des SNP-Verfahrens Unterstützung an. So geben Fachpersonen aus den kantonalen Ämtern an kommunalen Versammlungen Auskunft zu Verfahrensfragen und zur Bedeutung der Windenergie für die kantonale Energieversorgung.

Die einzelnen Schritte des SNP-Verfahrens sind auf der kantonalen Webseite abrufbar.

Regelungen zu temporären Windmessmasten

Für die Errichtung von temporären Einrichtungen wie Windmessmasten mit Abspannseilen befreit der Bundesrat diese Anlagen (und Bauten) für die Dauer von 18 Monaten von der Bewilligungspflicht (Art. 9aquinquies der Energieverordnung; SR 730.01). Hinweise auf Abklärungen bei anderen Behörden sind zu beachten.

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