16. Februar 2023
Dialog zur Richtplan-Anpassung
Anfang Februar hat der Kanton St.Gallen an drei regionalen Veranstaltungen mit Gemeinden über die 17 ermittelten Windeignungsgebiete informiert. Dieser Dialog lieferte Hinweise für die weitere Information der Bevölkerung und anderer Anspruchsgruppen wie beispielsweise Ortsgemeinden und Investoren.
Nach der Ermittlung der geeigneten Gebiete zur Nutzung der Windenergie beginnt die Orientierung und Vernehmlassung für die Anpassung des Richtplans. Dieser Prozess beinhaltet folgende Schritte:
Orientierung der Bevölkerung
Im April orientiert das Bau- und Umweltdepartement die Bevölkerung an Informations- und Dialoganlässen.
Anhörung der Gemeinden
Diese können sich bis 6. April im Rahmen einer Anhörung zu den Windeignungsgebieten äussern. Die Beiträge sollen dann in die Anpassung des Richtplans 23 einfliessen.
Vernehmlassung und Mitwirkung
Die Regierung beschliesst voraussichtlich Anfang Mai die Eröffnung der Vernehmlassung der Richtplan-Anpassung 23. Die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung dauert von Mitte Mai bis Ende August 2023. Die Vorprüfung durch den Bund erfolgt gleichzeitig.
Erlass des angepassten Richtplans
Voraussichtlich Ende Oktober erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.
Aktuelle Informationen zu Orientierungsanlässen und zum Vernehmlassungsprozess werden laufend auf der Plattform windenergie.sg.ch veröffentlicht.
(Bildquelle: Suisse Eole, © Fançois Comina)
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