30. Januar 2025
Bund genehmigt St.Galler Windenergie-Planung
Der Bund genehmigt die Richtplananpassung 23 des Kantons St.Gallen. Damit sind die 15 Windeignungsgebiete rechtskräftig. Hiermit wird eine erste, wichtige planerische Grundlage für potenzielle Investorinnen und Investoren geschaffen.
Nach einer umfassenden und transparenten Interessensabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie hat der Kanton insgesamt 15 Windeignungsgebiete festgesetzt. Zwei weitere Gebiete wurden mit dem Planungsstand Vororientierung aufgenommen.
Der Bund genehmigt die Richtplananpassung 23, wodurch alle 15 Windeignungsgebiete im Richtplan festgesetzt werden. Dabei würdigt er die sorgfältige Interessensabwägung ausdrücklich. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren für St.Galler Windpärke ist im Sinn des Bundes.
Nun können potenzielle Investorinnen und Investoren Windpärke planen. In einzelnen Windeignungsgebieten, z.B. auf dem Flumserberg, haben verschiedene Organisationen bereits mit Messungen begonnen.
Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.